| Themen/Artikel-Optionen | Thema durchsuchen | |||||||||
|
| Zum Artikel | Diskussion | Bearbeiten | Versionen |
| Eigenen Artikel verfassen Hausmeister (Hauswart)Der Hausmeister ist vom Vermieter angestellt. Er sorgt für Ordnung und Sauberkeit und kümmert sich um die Haustechnik. Übliche Aufgaben sind beispielsweise das Reinigen der Korridore, Gartenpflege, Schneebeseitigung, Wartungsarbeiten wie das Auswechseln durchgebrannter Glühlampen, das Ablesen des Strom- bzw. Wasserzählers und die allgemeine Aufgabe, innerhalb des Hauses oder der Wohnanlage „nach dem Rechten“ zu sehen. Diese Kosten können als Betriebskosten über den Mietvertrag auf die Mieter abgewälzt werden. Der Mieter hat dadurch den Vorteil, dass er sich etwa um die Kehrwoche nicht zu kümmern braucht. Diese Arbeiten nimmt ihm der Hausmeister ab. Soweit der Hausmeister Verwaltungsaufgaben übernimmt oder Reparaturen durchführt, darf der hierauf entfallende Kostenanteil nicht als Betriebskosten abgerechnet werden. Es besteht zudem die Möglichkeit des Vermieters, mit einem gewerblichen Unternehmen einen sog. Hausmeisterdienstvertrag abzuschliessen. Sofern ein Mieter vertraglich die Hausmeistertätigkeit übernommen hat, kann er dafür im Zweifel auch eine angemessene Vergütung verlangen. In Deutschland ist der Hausmeister kein Ausbildungsberuf. Da zu ihren Aufgaben auch kleinere Reparaturen gehören, ist es üblich, dass die Bewerber einen oder mehrere Handwerksberufe erlernt haben. Zudem delegieren in vielen Fällen die Wohnungs- und Hauseigentümer, sowie Hausverwaltungen weitere Aufgaben, wie das Anfertigen von Übergabeprotokollen bei Mieterwechsel, das Überwachen von Handwerkern und die Kontrolle von Aufmaßen. Oft werden Hausmeister bei Nachbarschaftsstreitigkeiten, Ruhestörungen, anderen Belästigungen (z. B. Rauchentwicklung beim Grillen) und Verstößen gegen die Hausordnung aufgefordert einzugreifen, obwohl in nur sehr wenigen Fällen für den Hausmeister die rechtliche Möglichkeit dazu besteht. Hingegen besteht für diesen die Möglichkeit, den Hauseigentümer oder die Eigentümerversammlung über den Sachverhalt zu informieren.
|
| Lesezeichen |
| Stichworte |
| hausmeister, hauswart, mietrecht |
© 2003-2013 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2013, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2013, Cracked Egg Studios