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Hausfinanzierung


Zur Hausfinanzierung greifen Bauherren meist auf ein Darlehen zurück. Unter einem Baudarlehen versteht man einen schuldrechtlichen Vertrag, welcher es dem Darlehensnehmer ermöglicht, Geld auf Zeit zur Hausfinanzierung zu erhalten. Der Baudarlehensschuldner muss bei Fälligkeit dem Darlehensgeber den Nennbetrag der Geldschuld nebst Zins zurückgewähren. Grundsätzlich sind Baudarlehen zur Hausfinanzierung erst ab einer Darlehenssumme von 30000 Euro verfügbar. Das Darlehen darf allerdings ausschließlich für die Immobilienfinanzierung genutzt werden. Eine Verwendung für den Kauf eines KFZ oder ähnlicher Dinge ist daher nicht möglich, denn der Gläubiger benötigt die zu finanzierende Immobilie (Grundstück, Wohnung, Haus etc.) des Darlehensnehmers als Sicherheit.

Was gilt bei der Hausfinanzierung es zu beachten?
Wer sich für ein Baudarlehen interessiert, sollte sein Augenmerk insbesondere auf die anfallenden Zinsen und die Zinsbindungsfrist legen. Zinsbindungsfrist bedeutet, dass der Darlehensnehmer für eine vertraglich festgelegte Zeit an einen bestimmten Zinssatz gebunden ist. Daher sollte immer darauf geachtet werden, dass im Falle von niedrigen Zinsen eine möglichst lange Zinsbindungsfrist angestrebt wird. In Zeiten hohen Zinsen sollte jedoch eher eine kurze Zinsbindungsfrist vereinbart werden. Vorsicht auch vor Lockangeboten mit niedrigen Zinsen und kurzer Zinsbindungsfrist. Oftmals heben diese Anbieter nach Ablauf der kurzen Zinsbindungsfrist den Zinssatz ordentlich an, so dass der Darlehensnehmer trotz des vermeintlichen Schnäppchens noch deutlich mehr zahlt, als bei einem Darlehensgeber mit längerer Bindungsfrist und höheren Zinsen.


Mitwirkende/Autoren: JuraforumWiki-Redaktion, webmaster, Sebastian
Erstellt von JuraforumWiki-Redaktion, 17.06.2010, 11:11
Zuletzt editiert von webmaster, 05.09.2011, 11:18
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Stichworte
baudarlehen, hausfinanzierung, immobilienfinanzierung, kredit



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