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Handyvertrag kündigen


In der Praxis ist es eine häufig gestellte Frage. Wie kann ich meinen Handyvertrag kündigen. Im Gegensatz zum Abschluss des Mobilvertrages muss bei einer wirksamen Kündigung einiges beachtet werden.

Besonders zu beachten ist zum einen die Kündigungsfrist, wenn Sie ihren Handyvertrag kündigen wollen. Üblicherweise liegt die Kündigungsfrist, bei einem Mobiltelefonvertrag mit einer Laufzeit von 24 Monaten, bei drei Monaten.
Es muss also Sichergestellt werden, dass wenn Sie ihren Handyvertrag kündigen wollen, mindesten drei Monate vor Ablauf der Vertragsdauer die Kündigung beim Vertragsanbieter vorliegt. Demnach empfiehlt es sich nicht erst am letzten Tag zu kündigen, um nicht später weiterhin an den Vertrag gebunden zu sein.

Des Weiteren ist auch wenn es nicht ausdrücklich im Vertrag steht erforderlich, dass die Kündigung schriftlich erfolgt. Es reicht also nicht aus, wenn Sie zu ihrem Mobilfunkanbieter gehen und mündlich den Handyvertrag kündigen. Nehmen Sie sich die Zeit und schreiben Sie eine ordentliche Kündigung, dabei vergessen Sie bitte nicht ihre Unterschrift darauf zu setzen.

Zusätzlich ist noch zu wissen, dass es keinen Kündigungsgrund bedarf. Es ist lediglich erforderlich, dass alle wichtigen Daten vorhanden sind. Schreiben Sie ihren vollständigen Namen, ihre Rufnummer und am besten noch ihre Vertragsnummer in die Kündigung. So lassen sich Unstimmigkeiten vermeiden. Darüber hinaus sollten Sie, wenn sie ihren Handyvertrag kündigen immer noch eine Bestätigung der Kündigung fordern. Dies erleichtert Ihnen im Einzelfall die Möglichkeit Beweis zu erbringen.


Mitwirkende/Autoren: JuraforumWiki, webmaster, Sebastian
Erstellt von JuraforumWiki, 06.05.2010, 14:47
Zuletzt editiert von webmaster, 05.09.2011, 11:18
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Stichworte
handyvertrag, kündigen, kündigung, kündigungsfrist, kündigungsgrund



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