Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 
JuraForum.de > Wiki > Handtücher auf den Liegen = Besitzanspruch?

Themen/Artikel-Optionen Thema durchsuchen
LinkBack
LinkBack URL LinkBack URL
About LinkBacks About LinkBacks
Bookmark & Share
Digg this Thread! Digg this Thread!
Add Thread to del.icio.us Add Thread to del.icio.us
Bookmark in Technorati Bookmark in Technorati
Tweet this thread Tweet this thread
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche

Zum Artikel Diskussion Bearbeiten Versionen
Eigenen Artikel verfassen

Handtücher auf den Liegen = Besitzanspruch?


Wer kennt es nicht, Sie sind im Urlaub und wollen sich am Pool entspannen, doch alle Sonnenliegen sind bereits mit zahlreichen Handtüchern belegt. Dürfen Sie diese einfach bei Seite legen und die Liege benutzen? Es stellt sich die juristische Frage, ob
das Hinlegen des Handtuches ein Besitzanspruch begründet.

Es besteht Konsens darüber, dass das Hinlegen eines Handtuches lediglich einen Kurzbesitz an der Sache begründet. Daraus lässt sich schließen, dass wenn der „Übeltäter“ den Sonnenstuhl verlässt, sie ohne schlechtes Gewissen das Handtuch rechtlich entfernen dürfen und sich auf die Sonnenliege platzieren können.

Etwas anderes ergibt sich für den Fall, dass eine Gebühr für die Liegen entrichtet werden muss. Dabei entsteht ein Vertrag zwischen dem Vermieter und dem Mieter, sodass ein Recht zum Besitz vorliegt. Sie müssen sich in dem Fall eine leere Sonnenliege suchen und dürfen nicht die bereits belegt Liege nutzen.


Mitwirkende/Autoren: JuraforumWiki, webmaster, Sebastian
Erstellt von JuraforumWiki, 12.08.2010, 15:42
Zuletzt editiert von webmaster, 05.09.2011, 11:18
0 Kommentare, 1.460 Zugriffe

Lesezeichen

Stichworte
ebv, zivilrecht



Lexikon

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:

Gesetze

© 2003-2013 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2013, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2013, Cracked Egg Studios