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| Eigenen Artikel verfassen Handtücher auf den Liegen = Besitzanspruch?Wer kennt es nicht, Sie sind im Urlaub und wollen sich am Pool entspannen, doch alle Sonnenliegen sind bereits mit zahlreichen Handtüchern belegt. Dürfen Sie diese einfach bei Seite legen und die Liege benutzen? Es stellt sich die juristische Frage, ob das Hinlegen des Handtuches ein Besitzanspruch begründet. Es besteht Konsens darüber, dass das Hinlegen eines Handtuches lediglich einen Kurzbesitz an der Sache begründet. Daraus lässt sich schließen, dass wenn der „Übeltäter“ den Sonnenstuhl verlässt, sie ohne schlechtes Gewissen das Handtuch rechtlich entfernen dürfen und sich auf die Sonnenliege platzieren können. Etwas anderes ergibt sich für den Fall, dass eine Gebühr für die Liegen entrichtet werden muss. Dabei entsteht ein Vertrag zwischen dem Vermieter und dem Mieter, sodass ein Recht zum Besitz vorliegt. Sie müssen sich in dem Fall eine leere Sonnenliege suchen und dürfen nicht die bereits belegt Liege nutzen.
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| ebv, zivilrecht |
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