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| Eigenen Artikel verfassen Haftung im VereinDie Haftung im Verein ähnelt der einer Kapitalgesellschaft. Geht der Verein Verbindlichkeiten ein, so sind diese aus dem Vereinsvermögen zu zahlen. Aus diesem Grund wird auch von einer Organhaftung im Verein gesprochen. Der Verein haftet demzufolge für bestimmtes Verhalten der Organe. Eine Einzelhaftung der Mitglieder kommt grundsätzlich nicht in Betracht. Sie haben nach außen keine wirkliche Rechtsstellung. Achtung ist allerdings bei den Vereinssatzungen geboten. Nicht selten wird inhaltlich festgelegt, dass das Vereinsmitglied bei Verbindlichkeiten des Vereins auch persönlich haften muss. Die beiden wichtigsten Organe im Verein sind zum einen der vertretungsberechtigte Vorstand und zum anderen die Mitgliederversammlung.
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| Stichworte |
| organhaftung, vereinsrecht, zivilrecht |
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