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Häusliche Gewalt


Häusliche Gewalt bezeichnet körperliche oder seelische Gewalteinwirkungen zwischen Personen, die zusammen in einem Haushalt leben. Der Begriff kennzeichnet jedoch nicht ausschließlich Gewalt in Partnerschaften, sondern auch ganz allgemein Gewalttaten zwischen Personen, die gemeinsam unter einem Dach zusammenleben. Dazu gehören beispielsweise auch Gewalttaten zwischen Stiefeltern und Stiefkindern oder Geschwistern.

Wer sind die Täter?
Im Rahmen polizeilicher Statistiken zeigt sich zwar, dass häusliche Gewalt größtenteils von Männern gegenüber weiblichen Partnerinnen ausgeübt wird. Diese Statistiken geben jedoch ein unscharfes Bild der Wirklichkeit wieder. Sie beruhen nur auf polizeilich bekanntgewordenen Fällen. Da Männer sich jedoch viel seltener als Frauen trauen, bei der Polizei Anzeige zu erstatten (man geht von einem Verhältnis von 1:9 aus), ist diese Statistik wenig aussagekräftig.
Sogenannte Dunkelfeldstudien, also anonyme Befragungen von Betroffenen, legen daher eher den Schluss nahe, dass Gewalthandlungen zwischen den Geschlechtern in etwa gleich verteilt sind.
Grundsätzlich zeigt häusliche Gewalt vielfältige Erscheinungsformen. Sie reicht von psychischer Gewalt in Form von Demütigungen, Beleidigungen oder Bespitzelung, über sexuelle Gewalt (z.B. sexuelle Nötigung oder Vergewaltigung) bis hin zu körperlicher Gewalt durch tätliche Angriffe.

Gewaltschutzgesetz (GewSchG)
Um häusliche Gewalt besser bekämpfen zu können, wurde im Jahr 2002 das Gewaltschutzgesetz verabschiedet. Dieses neue Gesetz soll Opfer von Gewalt im häuslichen Umfeld besser schützen. Mit dem Gewaltschutzgesetz sollte der unklaren Rechtslage im Zusammenhang mit, im privaten Umfeld ereigneten, Gewalttaten wie häuslicher Gewalt, Stalking oder Belästigung begegnet werden. Das Gewaltschutzgesetz ermöglicht Gewaltopfern einen höheren Schutz vor den Täterinnen und Tätern. So kann beispielsweise ein Familiengericht dem Täter/der Täterin das Betreten der gemeinschaftlichen Wohnung bis zu einem halben Jahr untersagen und in bestimmten Fällen auch die Kontaktaufnahme per Mail, Brief oder Telefon verbieten. Dadurch müssen Gewaltopfer nun nicht mehr in Frauenhäuser oder ähnliche Einrichtungen vor dem Täter fliehen, sondern können in ihrem persönlichen Umfeld verbleiben.


Mitwirkende/Autoren: JuraforumWiki, webmaster, Sebastian
Erstellt von JuraforumWiki, 10.06.2010, 11:22
Zuletzt editiert von webmaster, 05.09.2011, 11:18
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Stichworte
beleidigung, gewaltschutzgesetz, häusliche gewalt, stalking, strafrecht



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