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| Eigenen Artikel verfassen GütertrennungDie Gütertrennung ist ein Begriff aus dem deutschen Familienrecht. Sie ist eine Vereinbarung zwischen Ehepartner oder Lebenspartner mit dem Inhalt, dass die vorhandene Vermögensmasse vollständig getrennt wird. Eine Gütertrennung wird durch notariell beurkunde Ehevertrag oder im Fall eine Lebenspartnerschaft durch einen Partnerschaftsvertrag vereinbart. Durch die Vereinbarung wird sichergestellt, dass im Falle einer Scheidung jeder Ehegatte oder Lebenspartner Eigentümer, das vor der Eheschließung eingebrachte Vermögen, bleibt. Des Weiteren wird auch das während der Ehe oder Partnerschaft erworbene Vermögen, im Falle der Scheidung, nicht aufgeteilt. Es bleibt bei dem Partner, der das Vermögen erwirtschaftet hat. Eine Gütertrennung kann dementsprechend als Kehrseite zur Zugewinngemeinschaft angesehen werden.
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| Stichworte |
| erbrecht, zivilrecht, zugewinn |
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