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| Eigenen Artikel verfassen Grillen auf dem BalkonEin beliebtes Streitthema unter Nachbarn ist die Frage, ob Grillen auf dem Balkon erlaubt ist und vom Nachbarn geduldet werden muss. Ein generelles Grillverbot gibt es nicht mehr, laut des Gesetzgebers verstieße ein derartiges Gesetz gegen Art. 2 I GG der freien Entfaltung der Persönlichkeit. Allerdings muss das Gebot der Rücksichtnahme beachtet werden. Dem Nachbarn darf nicht zugemutet werden täglich vom Grillrauch erheblich beeinträchtigt zu sein. Das Rücksichtnahmegebot bedeutet zugleich aber auch, dass die Nachbarn auch Freiheiten gewähren müssen. Grillen auf dem Balkon ist inzwischen sozialüblich und der Nachbar muss es ab und an dulden.
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| Stichworte |
| mietrecht, nachbarrecht, zivilrecht |
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