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| Häufig stellt sich die Frage, was kann die Gebühreneinzugszentrale alles Veranlassen um unangemeldete Fernsehgeräte oder Radios zu finden. Nicht selten werden Zwangsgelder oder ähnliches angedroht, wenn aus Sicht der GEZ ein nicht angemeldetes Gerät sich im Haushalt befindet. Genauso häufig klingelt ein GEZ-Mitarbeiter an der Tür und fragt nach Einlass in die Wohnung. Fraglich ist dabei immer nur, dürfen sie das überhaupt? Besitzen Sie das Recht in meine Wohnung zu kommen und sich umzuschauen? Die Frage lässt sich eigentlich einfach beantworten. Ein GEZ- Mitarbeiter hat grundsätzlich die gleichen Rechte wie ein Fremder. Daraus folgt, dass Sie weiterhin das Hausrecht besitzen und eine Durchsuchung verbieten können. Etwas anderes ergibt sich nur für den Fall, dass eindeutige Tatsachen vorliegen, dass ein unangemeldetes Gerät im Haushalt vorhanden ist. Hier kann die zuständige Landesrundfunkanstalt genauere Auskünfte verlangen, die Sie wahrheitsgemäß beantworten müssen. Tun Sie das nicht, machen sie sich wegen versuchten oder vollendeten Betruges gem. § 263 StGB strafbar.
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| öffentliches recht, rundfunkgebühren |
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