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Gewerbeschein beantragen


Jeder, der eine gewerbliche Tätigkeit aufnimmt, muss auch einen Gewerbeschein beantragen. Gemäß § 14 Abs. 1 GewO hat die Gewerbeanmeldung bei der zuständigen Gewerbeabteilung im Ordnungsamt zu erfolgen. Dies ist normalerweise die Gewerbeabteilung am Wohnort oder in der Gemeinde des Antragsstellers. Um einen Gewerbeschein beantragen zu können muss dann im Gewerbeamt lediglich ein entsprechender Antrag ausgefüllt werden. In dem Formular müssen Angaben über Art und Gegenstand der gewerblichen Tätigkeit gemacht werden. Der Gewerbeschein wird dann schließlich vom zuständigen Sachbearbeiter gestempelt und kann mit nach Hause genommen werden.

Was kostet der Gewerbeschein?
Er ist innerhalb weniger Minuten ausgestellt und die Beantragung ist nur mit geringen Kosten verbunden. Die meisten Behörden verlangen meist nur eine geringe zweistellige Verwaltungsgebühr. Allerdings sind die Kosten der Gewerbeanmeldung von der jeweiligen Branche abhängig.

Erlaubnispflichtige Gewerbe
Die Verwaltungskosten für erlaubnispflichtige Gewerbe können etwas höher sein, bewegen sich aber auch meist im geringen dreistelligen Bereich. Erlaubnispflicht besteht beispielsweise beim Handel mit Arzneimitteln, Waffen oder Milchprodukten. Auch Gaststätten- oder Verkehrsbetriebe unterliegen der Erlaubnispflicht. Informieren Sie sich am besten schon bevor Sie einen Gewerbeschein beantragen, ob das angestrebte Gewerbe erlaubnispflichtig ist. Ist dies der Fall, sollten Sie unbedingt schon vor der Anmeldung die notwendigen Unterlagen beibringen.


Mitwirkende/Autoren: JuraforumWiki, webmaster, Sebastian
Erstellt von JuraforumWiki, 10.06.2010, 10:35
Zuletzt editiert von webmaster, 05.09.2011, 11:18
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Stichworte
gewerbe, gewerbeordnung, gewerbeschein, gewerbeschein beantragen, ordnungsamt



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