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Gewalt Definition


Die Gewalt Definition lässt sich sowohl als vis absoluta, als auch als vis compulsiva beschreiben. Es war lange Zeit umstritten, welcher der beiden Gewaltbegriffe zu folgen ist.

Die vis absoluta, auch die überwältigende Gewalt, beschreibt vor allem die Gewalt, die körperlich verursacht wird. Dagegen beschreibt die vis compulsiva, die beugende Gewalt, die vor allem durch psychische Einwirkung hervorgerufen wird.

Die herrschende Ansicht versteht unter der Gewalt Definition, der physisch vermittelte Zwang zur Überwindung eines geleisteten oder erwarteten Widerstandes zu verstehen.


Mitwirkende/Autoren: JuraforumWiki, webmaster, Sebastian
Erstellt von JuraforumWiki, 10.06.2010, 15:26
Zuletzt editiert von webmaster, 05.09.2011, 11:18
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Stichworte
gealtenbegriff, gewalt, strafrecht



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