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Gewährleistung - Gebrauchtwagenkauf vom Unternehmer


Kauft eine Privatperson von einem Unternehmer ein Personenkraftwagen stellt sich die Frage, wie lange ist die Gewährleistung. Seit der Schuldrechtsreform im Jahr 2002 beträgt die Gewährleistung grundsätzlich 24 Monate ab Kauf. Dies hat zur Folge, dass bei einem Vorliegen eines Sachmangels dem Käufer die in § 437 BGB genannten Rechte zur Verfügung stehen.

Bei einem Gebrauchtwagen hingegen besteht nach § 475 BGB die Möglichkeit, die Gewährleistungszeit auf 12 Monate zu reduzieren. In der Praxis ist dies auch der Regelfall. Ein Gebrauchtwagenverkäufer wird im Normalfall von der Möglichkeit Gebrauch machen und die Chance der Gewährleistungsreduzierung nutzen. Ist dies der Fall, so haftet der Verkäufer lediglich in den ersten 12 Monaten für Sachmängel am Fahrzeug. Darüber hinaus ist eine Haftung für Sachmängel ausgeschlossen.

Bei einem Gebrauchtwagenkauf vom Unternehmer gelten ansonsten dieselben Vorschriften wie bei einem Neuwagenkauf. Wichtigste Regelung ist hierbei der § 476 BGB, die Beweislastumkehr. Zeigt sich innerhalb der ersten 6. Monate ein Mangel auf, so wird vermutet, dass der Mangel bereits beim Kauf vorlag. Dementsprechend besitzt der Verkäufer die Beweispflicht. Er muss den Mangel widerlegen, um eine Sachmangelhaftung ausschließen zu können.


Mitwirkende/Autoren: JuraforumWiki, Sebastian, webmaster
Erstellt von JuraforumWiki, 14.09.2010, 11:36
Zuletzt editiert von webmaster, 05.09.2011, 11:18
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Stichworte
autokauf, gewährleistungrecht, schuldrecht, zivilrecht



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