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Gewährleistung


Unter der Gewährleistung versteht man die Verpflichtung des Schuldners für die Mangelfreiheit der von ihm geleisteten Sache einzustehen.

Das BGB sieht für die Bereiche Kauf-, Miet- und Werkvertragsrecht ein Gewährleistungsrecht vor. In diesen Bereichen existiert über das allgemeine Leistungsstörungsrecht hinaus ein Haftungssystem, dass dem jeweiligen individuellen Vertragstyp gerecht wird. Die einzelnen Mängelrechte sind im Wesentlichen identisch und unterscheiden sich nur im Detail.

Es ist zu unterscheiden zwischen einem Sachmangel und einem Rechtsmangel. Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Vereinfacht gesagt versteht man also unter einem Sachmangel die negative Abweichung der Ist-Beschaffenheit von der Soll-Beschaffenheit.
Die Sache ist frei von Rechtsmängeln, wenn Dritte in Bezug auf die Sache keine oder nur die im Kaufvertrag übernommenen Rechte gegen den Käufer geltend machen können.

Wenn die Sache bei Gefahrübergang einen Mangel aufweist, dann greift das Gewährleistungsrecht ein. Eine hervorgehobene Bedeutung hat das Gewährleistungsrecht im Kaufrecht. § 437 BGB enthält die Gewährleistungsrechte des Käufers. Es gilt zunächst der Vorrang der Nacherfüllung. Nach § 439 I BGB kann der Käufer als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. Nur wenn der Verkäufer nicht nacherfüllen kann oder will, kann der Käufer zurücktreten oder Schadensersatz verlangen.

§ 438 BGB enthält zudem besondere Regelungen zur Verjährung im Gewährleistungsrecht des Kaufvertrages. In der Regel verjähren die Mängelrechte nach § 438 I Nr. 3 BGB in zwei Jahren.

Im Werkvertragsrecht gibt es neben den oben genannten Gewährleistungsrechten noch das Recht des Bestellers zur Selbstvornahme. Unter bestimmten Voraussetzungen kann er selbst nachbessern und die Kosten dafür verlangen.


Mitwirkende/Autoren: JuraforumWiki, webmaster, Sebastian
Erstellt von JuraforumWiki, 04.05.2010, 10:20
Zuletzt editiert von webmaster, 05.09.2011, 11:18
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Stichworte
gewährleistung, kaufrecht, mangel, mietrecht, werkvertragsrecht



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