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| Eigenen Artikel verfassen Gesetzliche KrankenversicherungDie gesetzliche Krankenversicherung ist eine der Säulen des deutschen Sozialversicherungssystems. Die gesetzliche Krankenversicherung ist eine Pflichtversicherung. Sie ist verpflichtend für die meisten Arbeitnehmer, die mit ihrem Einkommen im Zeitraum von drei Jahren immer noch unterhalb der Versicherungspflichtgrenze lagen. Dies gilt natürlich primär auch für Empfänger von ALG-I oder ALG-II-Leistungen. Das Sachleistungsprinzip Die gesetzliche Krankenversicherung ist am sogenannten Sachleistungsprinzip orientiert. Dies bedeutet, dass den Krankenversicherten hauptsächlich medizinische Unterstützungen in Form von Sachleistungen gewährt werden (z.B. Heilmittel). Andererseits werden in geringerem Maße auch Geldleistungen ausgezahlt (z.B. Mutterschaftsgeld). ALG-II-Empfängern werden bestimmte Geldleistungen wie Kranken- und Mutterschaftsgeld allerdings nicht zugestanden. Der Grundsatz der medizinischen Notwendigkeit Die gesetzliche Krankenversicherung steht unter der Prämisse, dass medizinische Leistungen dem Wirtschaftlichkeitsgrundsatzes unterliegen. Damit ist gemeint, dass Leistungen seitens des Versicherungsträgers nur dann als notwendig erachtet werden, wenn diese medizinisch notwendig sind und bestimmte finanzielle Budgets nicht überschreiten. Als medizinisch notwendig werden Krankenbehandlungen im ambulanten Bereich immer dann eingeordnet, wenn sie dazu dienen, eine Krankheit zu heilen, zu diagnostizieren, ihre Ausbreitung einzudämmen oder Krankheitssymptome zu lindern. OLG-München zum Verstoß einer gesetzlichen Kasse gegen die sozialrechtliche Beratungspflicht OLG- München, Aktenzeichen 1 U 2388/02, Verkündungsdatum 01.06.2006: Eine gesetzliche Krankenkasse verstößt gegen ihre sozialrechtliche Beratungspflicht, wenn sie bei einem konkreten Ersuchen um Aufnahme auf eine bevorstehende Gesetzesänderung, die den Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung erschwert, nicht hinweist. Dies gilt auch dann, wenn Personen wie der Antragsteller durch die Gesetzesänderung vom Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung in Zukunft gerade ausgeschlossen werden sollen.
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| krankenversicherung, sozialrecht |
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