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Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)


Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist in §§ 705 ff BGB geregelt. Sie ist ein vertraglicher Zusammenschluss von mehreren Gesellschaftern mit dem Ziel die Erreichung eines gemeinsamen Zweckes in der durch den Vertrag bestimmten Weise zu fördern.

Die GbR ist die Urform der Personengesellschaften.

Der Gesellschaftsvertrag einer GbR kann auch konkludent geschlossen werden. So sind viele Zweckgemeinschaften Gesellschaften bürgerlichen Rechts, ohne das dies den Gesellschaftern bewusst ist.

Die Gesellschafter der GbR haben die Pflicht, die vereinbarten Beiträge zu leisten. Die Beiträge können die unterschiedlichsten Formen haben. Es kann Geld genauso wie Sachen geleistet werden. Die Gesellschafter können gem. § 706 III BGB aber auch Dienste leisten.
Bei der Erfüllung der Pflichten kommt den Gesellschaftern aber die Haftungserleichterung des § 708 BGB zugute. Danach hat jeder Gesellschafter bei der Erfüllung der ihm obliegenden Verpflichtungen nur für diejenige Sorgfalt einzustehen, welche er in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegt.

Die Führung der Geschäfte der Gesellschaft steht den Gesellschaftern der GbR gemeinschaftlich zu; für jedes Geschäft ist die Zustimmung aller Gesellschafter erforderlich. Selbstverständlich kann die Geschäftsführungsbefugnis im Gesellschaftsvertrag auch abweichend geregelt werden. Von diesem Recht wird in der Praxis häufig Gebrauch gemacht, da bei Gesellschaften mit vielen Gesellschaftern die gesetzliche Lösung wenig praktikabel ist. Schließlich geht die Geschäftsführungsbefugnis bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts gem. § 714 BGB auch mit der Befugnis einher, die Gesellschaft nach außen zu vertreten. Auch die Vertretungsbefugnis kann jedoch durch den Gesellschaftsvertrag individuell geregelt werden.

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist nach Ansicht der Rechtsprechung und der herrschenden Meinung in der Literatur soweit sie nach außen auftritt rechtsfähig. Sie kann gem. § 50 I ZPO unter ihrem Namen klagen und verklagt werden.


Mitwirkende/Autoren: JuraforumWiki, webmaster, Sebastian
Erstellt von JuraforumWiki, 04.05.2010, 10:20
Zuletzt editiert von webmaster, 05.09.2011, 11:18
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Stichworte
gbr, gesellschaft, gesellschaftsrecht, personengesellschaft



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