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| Eigenen Artikel verfassen GeschwindigkeitsüberschreitungEine erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung im Straßenverkehr kann gemäß Straßenverkehrsgesetz (StVG) und Bußgeldkatalog (BKatV) sowohl ein Bußgeld als auch, bei schwereren Verstößen, ein zeitlich begrenztes Fahrverbot (1- 3 Monate gemäß §25 StVG) zur Folge haben. In Deutschland wird eine Geschwindigkeitsüberschreitung als Verkehrsordnungswidrigkeit eingestuft. Bei leichteren Verstößen wird normalerweise kein befristetes Fahrverbot verhängt, sondern lediglich ein Verwarn- oder Bußgeld ausgesprochen. Welche Folgen sind zu erwarten? Bei Feststellung einer überhöhten Geschwindigkeit ab 21 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften (PKW), werden außerdem noch Punkte in Flensburg fällig. Diese Regelung gilt auch für Tempoüberschreitungen außerhalb geschlossener Ortschaften. Wer mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung ab 31 km/h innerhalb geschlossener Ortschaft erwischt wird, muss zudem mit einem Fahrverbot rechnen. Außerhalb geschlossener Ortschaften sind die Regelungen hierbei etwas weniger streng. Erst ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 41 km/h ist hier mit einem zeitlich begrenzten Fahrverbot zu rechnen. Nicht angepasste Geschwindigkeit Doch nicht nur eine Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit kann Temposündern teuer zu stehen kommen. Auch eine an die Verkehrsverhältnisse nicht angepasste Geschwindigkeit (z.B. bei Nebel oder Glatteis) kann mit 100 € Bußgeld und drei Punkten in Flensburg (Stand 2009) „honoriert“ werden. Eine übersichtliche Tabelle zum Bußgeldkatalog, Punkten in Flensburg und Fahrverboten finden Sie hier.
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| bußgeld, bußgeldkatalog, fahrverbot, flensburg, ordnungswidrigkeit, punkte, überhöhte geschwindigkeit, verkehrsrecht, verwarngeld |
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