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| Eigenen Artikel verfassen GerichtskostenGerichtskosten sind ein Teil der anfallenden Kosten innerhalb eines Prozesses. Der deutsche Staat erhebt diese Kosten für Tätigkeiten in den einzelnen Gerichtsverfahren. Die Höhe der Kosten richtet sich nach dem Gerichtskostengesetz, der Kostenordnung und die dazugehörigen Nebengesetze. Die Gerichtskosten lassen sich demnach in Gebühren und Auslagen gliedern. Gebühren werden für die Tätigkeit als solche erhoben. Auslagen hingegen richten sich nach dem Einzelfall. Dies können vor allem die Beförderungskosten der Zeugen, Sachverständigenkosten, sowie Post- und Telekommunikationskosten sein. Die Gerichtskosten werden mithilfe von Gerichtskostenmarken oder Gerichtskostenfreistempler beglichen. Diese sind in der Regel an der zuständigen Zahlstelle des Gerichtes zu erwerben.
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| gerichtskostenmarken, kosten, prozesskosten |
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