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Geistiges Eigentum


Geistiges Eigentum ist ein absolutes Recht an immateriellen Rechtsgütern. Deshalb wird auch oft der Begriff Immaterialgüterrecht als Synonym verwendet.

Als geistiges Eigentum zählt vor allem das Patent, und die Schöpfung eines urheberrechtlichen Werkes. Aber auch das Recht am eigenen Bild, sowie die Namensrecht fallen unter anderem unter dem Begriff.

Gerade beim geistigen Eigentum kommt oft die Frage auf, wie wird dies eigentlich geschützt. Im Grunde finden auch hier, die im Sachenrecht geltenden Vorschriften Anwendung. Darüber hinaus wird das geistige Eigentum auch länderübergreifen durch internationale Abkommen geschützt.


Mitwirkende/Autoren: JuraforumWiki, webmaster, Sebastian
Erstellt von JuraforumWiki, 08.07.2010, 14:41
Zuletzt editiert von webmaster, 05.09.2011, 11:18
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Stichworte
patent, urheberrecht, zivilrecht



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