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Führerschein weg


Der Führerscheinverlust ist für jeden Verkehrsteilnehmer ein einschneidendes Erlebnis. Ist der Führerschein nämlich erst einmal weg, dann beginnt der meist teure Kampf um die Rückerlangung der Fahrerlaubnis. Grundsätzlich kann die Fahrerlaubnis auf verschiedene Weise verloren werden. Dabei ist zwischen Fahrverbot und Entziehung der Fahrerlaubnis §§ 69ff. StGB zu unterscheiden. Das Fahrverbot wird im Rahmen des Bußgeldes auf eine bestimmte Zeit festgelegt. Ist der Führerschein weg wegen Entziehung der Fahrerlaubnis, dann gilt diese Entziehung zunächst auf unbestimmte Zeit oder bis bestimmte Auflagen (z.B. MPU) erfüllt sind, damit die Fahrerlaubnis überhaupt wieder erteilt werden kann.

Führerschein weg - Nebenstrafe
Gemäß §44 StGB ist der Führerscheinentzug als Nebenstrafe möglich, wenn das zu bestrafende Delikt im Zusammenhang mit dem Fahren von Kraftfahrzeugen stand (z.B. Unfallflucht oder Transport von Diebesgut). Doch auch im Zusammenhang mit Ordnungswidrigkeiten gemäß §§ 24 ff. StVG kann der Entzug der Fahrerlaubnis eingeleitet werden (z.B. beim Überfahren einer roten Ampel). Ebenso ist bei Trunkenheits- oder Drogenfahrten gemäß § 24a StVG der Führerschein weg.

Führerschein auf Probe
Gemäß § 2a StVG wird ein Führerschein zunächst auf Probe erteilt. Wer während dieser Zeit Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten begeht, muss ein Aufbauseminar absolvieren und die Probezeit verlängert sich auf vier Jahre. Bei wiederholten Verstößen kann sogar eine MPU angeordnet werden oder die Fahrerlaubnis entzogen werden.


Mitwirkende/Autoren: JuraforumWiki, webmaster, Sebastian
Erstellt von JuraforumWiki, 25.05.2010, 11:11
Zuletzt editiert von webmaster, 05.09.2011, 11:18
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Stichworte
fahrerlaubnis, fahrverbot, führerschein, führerschein weg, führerscheinverlust, probezeit



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