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Fristlose Kündigung Mietvertrag


Fristlose Kündigung: Mietvertrag
Das Mietrecht gibt einem Vertragspartner die Möglichkeit einen Mietvertrag auch ohne Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen zu kündigen. Das Gesetzt verlangt dafür einen „wichtigen Kündigungsgrund“.

Fristlose Kündigung Mietvertrag: wichtiger Grund?
Ein wichtiger Grund liegt gem. § 543 I BGB vor, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur sonstigen Beendigung des Mietverhältnisses nicht mehr zumutbar ist.

Wann dies der Fall ist, ist oftmals schwierig zu ermitteln. Es kommt insbesondere darauf an, in welchem Umfang Mieter und Vermieter ein Verschulden trifft. Darüber hinaus sind die Interessen von Mieter und Vermieter gegeneinander abzuwägen. Als Beispiel lässt sich anführen, dass wenn der Vermieter einen Verstoß des Mieters erst nach 1 Monat des Verstoßes rügt, ein besonderes Interesse nicht vorliegen kann. Das Fortführen des Mietverhältnisses ist dann weiterhin zumutbar, unabhängig von der eigentlichen Schwere des Verstoßes.

Fristlose Kündigung Mietvertrag: Schriftformerfordernis
Möchte einer der Vertragspartner fristlos Kündigen bedarf es der Schriftform. Es ist erforderlich, dass auch die Angaben des Kündigungsgrundes in dem Schreiben übermittelt werden. Dabei ist darauf zu achten, dass die Gründe quantitativ und zeitlich konkretisiert sind, um sie im Zweifel Überprüfen zu können.


Mitwirkende/Autoren: JuraforumWiki, webmaster, Sebastian
Erstellt von JuraforumWiki, 27.05.2010, 11:26
Zuletzt editiert von webmaster, 05.09.2011, 11:18
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fristlose kündigung, kündigung mietrecht, mietrecht



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