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Freistellungsauftrag


Ein Freistellungsauftrag ist eine Anweisung an ein Kreditinstitut, Kapitalerträge vom automatschen Steuerabzug freizustellen.

Der Freistellungsauftrag kann jederzeit von einem Steuerpflichtigen gestellt werden und ist stets kostenlos. Ziel des Freistellungsauftrages ist es, dass die Kapitalerträge bis zur Höhe des Sparfreibetrages nicht der Einkommenssteuer unterliegen und so nicht versteuert werden müssen.

Die Sparfreibeträge haben sich im Laufe der Jahre verändert. Zur Zeit liegt der Sparfreibetrag für Alleinstehende bei 801 € und bei verheirateten bei 1602 €


Mitwirkende/Autoren: JuraforumWiki, webmaster, Sebastian
Erstellt von JuraforumWiki, 15.07.2010, 14:21
Zuletzt editiert von webmaster, 05.09.2011, 11:18
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Stichworte
sparfreibeträge, zivilrecht



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