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| Eigenen Artikel verfassen FrankfurtertabelleDie Frankfurtertabelle wird zur Berechnung der Reisepreisminderung herangezogen. Sie ist weder für Gerichte noch für Reiseveranstalter verbindlich, sondern dient lediglich als Vorlage und Abschätzung der Minderungshöhe. Liegt ein Mangel bei einem Reisevertrag vor, hat die Vertragspartei gesetzlich die Möglichkeit den vereinbarten Reisepreis zu mindern. Dabei kann die Frankfurtertabelle Aufschluss über die Minderungshöhe geben. Sie listet die unterschiedlichsten Mängelarten auf und bestimmt beim Vorliegen dieser Mängel den Prozentsatz um welchen, die Vertragsparteien den Reisepreis mindern können. Frankfurtertabelle:http://www.reiserecht-fuehrich.de/Re...%20Tabelle.htm
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| Lesezeichen |
| Stichworte |
| minderung, reiserecht, zivilrecht |
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