| Themen/Artikel-Optionen | Thema durchsuchen | |||||||||
|
| Zum Artikel | Diskussion | Bearbeiten | Versionen |
| Eigenen Artikel verfassen Forward DarlehenEin Forward Darlehen ist eine besondere Form eines Darlehens. Der Darlehensnehmer bekommt bei einem Forward Darlehen die Darlehenssumme nicht sofort ausgezahlt, sondern erst nach einem vereinbarten Zeitraum. Innerhalb dieses Zeitraumes muss der Darlehensnehmer keinen Zins zahlen, kann aber dementsprechend auch nicht über die Darlehenssumme verfügen. Gerade bei niedrigen Zinsen kann ein Forward Darlehen sinnvoll sein, wenn eine hohe Zinsentwicklung in Kürze zu erwarten ist. Der Darlehensgeber sichert sich allerdings bei einem Forward Darlehen besonders ab. Dies tut er, indem er einen Aufschlag auf den herkömmlichen Leitzins in Höhe von ungefähr 0,2% bis 0,5% vereinbart. Der Forward Darlehensnehmer trägt somit das Zinsentwicklungsrisiko alleine. Entwickelt sich der Leitzinssatz entgegen seiner Erwartungen und werden dadurch die Kredite günstiger, dann ist der Forward Darlehen die teurere Variante.
|
| Lesezeichen |
| Stichworte |
| darlehensvertrag, kreditvergabe, zivilrecht |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios