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| Eigenen Artikel verfassen ForenhaftungUnter Forenhaftung fasst man die Verantwortlichkeit eines Forenbetreibers für Beiträge in seinem Forum, die er selbst oder die Dritte (Forennutzer) eingestellt haben, zusammen. Problematisch ist hierbei die Haftung für Beiträge Dritter, also der Forennutzer. Fraglich ist, inwieweit der Forenbetreiber für die Beiträge haftet. Die Rechtsprechung differenzierte Bein nach fremden und eigenen Minderheiten und inwiefern denn vom Betreiber Überwachungspflichten hinsichtlich des Forums treffen. Nach § sieben Abs. 1 BMG sind Webseiten Anbieter damit auf Forenanbieter für ihre eigenen Informationen, die sie zur Nutzung bereithalten, nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Für seine eigenen Inhalte haftet daher davon Betreiber ohne jegliche Privilegierung. Anders ist die Rechtslage, wenn der Forenbetreiber fremde Nationen und Inhalten auf seinem Forum bereithält. Denn nach § 10 TMG ist er grundsätzlich für fremde Inhalte und damit auch Rechtsverletzung nicht verantwortlich. Er ist erst haftbar, wenn er Kenntnis von den Rechtsverletzung hat und nachweisbar ist, dass er von dessen Rechtswidrigkeit wusste. Ab Kenntnis ist davon Betreiber zur Löschung oder Sperrung der rechtswidrigen Inhalte verpflichtet (§ 7 Abs. 2 TMG). Ihm obliegt insoweit grundsätzlich nach dem Gesetz keine Überwachungspflicht. In einem neueren Urteil hat das LG Berlin entschiedenen (LG Berlin, Beschluss v. 10.09.2009, Az. 27 S 7/09), davon es keine vor Prüfungspflicht für Beiträge der Forennutzer seitens des Forumsbetreibers gibt. Der vermeintliche Verletzte den Forenbetreiber nicht nur rein pauschal auf rechtswidrige Inhalte im Forum hinweisen darf, sondern ihm konkret die Inhalte, wie er rügt, nennen muss. Mangelt es an dieser wirksamen Kenntnissitzung seitens des Verletzten, ist dem vom Betreiber keine Drohung. Löscht hingegen der vom Betreiber den Beitrag unverzüglich nach Kenntnissetzungen, der dem Verletzten keinerlei Kosten, insbesondere keine Mahngebühren, zu erstatten. Darüber hinaus stellten die Richter fest, dass der Betreiber auch nicht verpflichtet ist, nachdem er von dem Verletzten hinsichtlich eines rechtlichen Beitrags in Kenntnis gesetzt wurde, die Beiträge in seinem Forum auf ähnliche Rechtsverletzung hin zu überwachen. Damit sind Forenbetreiber nach dem LG Berlin auch kaum mehr zur weiteren Überwachung verpflichtet. Dies entspricht auch grundsätzlich dem Gesetzeswortlaut.
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