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Firmenrechtsschutz


Firmenrechtsschutz – die Absicherung für den Rechtsstreit. Aber lohnt sich die Firmenrechtsschutzversicherung für alle Selbständigen? Die Versicherungsbeiträge liegen recht hoch. Abwägen und vergleichen lohnt sich.

Der Firmenrechtsschutz gilt für Unternehmen, Selbständige, Freiberufler und kann auch die Familienmitglieder des Versicherungsnehmers einschließen. Übernommen werden standardmäßig die Gerichtskosten inklusive aller eingeschlossenen Kosten, Anwaltskosten und die Gutachterkosten. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf den Bereich Arbeitsrechtsschutz, Strafrechtsschutz, Schadenersatzrechtschutz, Versicherungsvertragsrechtschutz und Sozialgerichtsrechtsschutz.

Tatsächlich häufen sich die Rechtsstreitigkeiten im privaten als auch gewerblichen Sektor und Selbständige decken mit einer üblichen Privatrechtsschutzversicherung ihre gewerbliche Tätigkeit nicht, oder nur im Rahmen einer Selbständigkeit nebenberuflichen Ausmaßes, ab. Allein die gesetzlichen Regelungen sind für Unternehmen, Selbständige und Freiberufler oft nicht überschaubar und Rechtsstreitigkeiten ergeben sich leicht mit Geschäfts- und Vertragspartnern. Viele Streitfälle beschäftigen auch im gewerblichen Bereich eher unnötigerweise die Anwälte und Gerichte und ließen sich durch ausgehandelte Übereinkünfte schnell regeln, jedoch greifen auch die jeweiligen Streitpartner bevorzugt zu Rechtsmitteln und eine Reaktion ist unvermeidbar.

Der Firmenrechtsschutz springt nun immer dann ein, wenn sich Rechtsstreitigkeiten ergeben und kann Unternehmen und Selbständige vor den Kosten langwieriger Rechtsstreite und sogar vor dem wirtschaftlichen Ruin bewahren, da eine Kostenübernahme für Streitfall und Verfahren erfolgt. Lohnenswert ist eine Firmenrechtsschutzversicherung stets für Verfahren vor dem Straf- und Arbeitsgericht, die sich obligatorisch in die Länge ziehen und hohe Kosten verursachen. Abgedeckt werden mit dem Firmenrechtsschutz jedoch keine Mahnverfahren, wenn z.B. der Auftraggeber nicht zahlt, und auch zivilgerichtliche Streitigkeiten und Verwaltungsstreitigkeiten werden durch eine standardmäßige Firmenrechtsschutzversicherung nicht abgedeckt.

Als besonders heikel ist der Bereich der vertraglichen Streitigkeiten innerhalb einer gewerblichen Tätigkeit einzustufen, da sich gerade in diesem Segment häufig Unstimmigkeiten ergeben, die jedoch wegen der schlechten Schadenquoten in der Vergangenheit für einen Großteil der Berufsgruppen nicht mehr in der Firmenrechtsschutzversicherung eingeschlossen sind. Vor Versicherungsabschluss sollten die durch die gewerbliche Tätigkeit möglichen individuellen Risiken also genau geprüft werden.


Mitwirkende/Autoren: JuraForum-News, webmaster
Erstellt von JuraForum-News, 13.05.2011, 14:44
Zuletzt editiert von webmaster, 05.09.2011, 11:18
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Stichworte
anwälte, firmenrechtsschutz, freiberufler, mahnverfahren, selbständige



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