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| Eigenen Artikel verfassen FilesharingUnter Filesharing (deutsch: gemeinsamer Dateizugriff beziehungsweise wirklich Dateien teilen) versteht man das unmittelbare Weitergeben von Dateien im Internet über so genannte Online - Tauschbörsen. In der Regel erfolgt die die Weitergabe über ein Peer-To-Peer Netzwerk. Grundsätzlich werden hierbei die Dateien von fremden Rechnern heruntergeladen während andere Teilnehmer gleichzeitig Dateien vom eigenen PC runterladen. Es gibt jedoch auch Netzwerke, in denen die Nutzer von ihrem eigenen PC keine Daten zur Verfügung stellen und nur Dateien von fremden PCs runterladen. Hierbei ist nicht einzusehen, welche Dateien der Teilnehmer auf seinem PC freigibt. Rechtlich schwer zu verfolgen sind dabei Filesharingprogramme, wo die Dateien gesplittet von verschiedenen PCs heruntergeladen und dann erst auf dem Ziel-PC zusammengefügt werden. Für die Rechteinhaber ist so kaum der Nachweis zu führen, dass die Software bei dem Downloadanbieter jemals in funktionsfähigem Zustand vorhanden war. Es gibt zudem auch Filesharingnetzwerke, wo die IP der Teilnehmer dermaßen verschlüsselt und verdeckt geroutet wird, dass die Urheberschaft nicht mehr zu führen ist. In der Regel werden MP3 ist oder Computerprogramme und Filme über die Tauschbörsen runtergeladen. Das bekannteste Filesharingprogramm der Anfangszeit war der Napster. In der neueren Zeit gibt es jedoch Peer-To-Peer-Netzwerke, die ohne zentralen Server auskommen. Problematisch ist die rechtliche Auseinandersetzung hinsichtlich des Filesharing, da das Anbieten von urheberrechtlich geschützten Dateien das Recht des Urhebers auf „öffentliche Zugänglichmachen“ (§ 19a Urhebergesetz) verletzt. Dieser ist schon dann erfüllt wenn andere Teilnehmer der Tauschbörse auf die Daten zugreifen können. Hierdurch riskiert der Tauschbörsenteilnehmer insbesondere einen Unterlassungs - und Schadensersatzanspruch. Bei sehr wenig angebotenen Dateien, kommt aber die Frage nach der Beschränkung der Anwaltskosten auf die Bagatellgrenze von 100,- Euro auf.
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