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| Eigenen Artikel verfassen FeststellungsklageEine Feststellungsklage kann sowohl öffentlicher, als auch zivilrechtlicher Natur sein. In beiden Fällen geht es um die Frage, ob ein Rechtsverhältnis zwischen den Parteien vorliegt. Ein Rechtsverhältnis beschreibt die Beziehung zweier Rechtssubjekte zueinander oder die Beziehung eines Rechtssubjekts zu einem Rechtsobjekt. Dementsprechend kann die Klage darauf gerichtet sein, zu klären ob ein solches Verhältnis besteht oder niemals bestanden hat. Somit spricht man auch von positiver und negativer bzw. Nichtigkeitsfeststellungsklage. Unabhängig davon, ob es sich um eine Feststellungsklage auf dem öffentlichen oder zivilrechtlichen Gebiet bedarf es in jedem Fall ein Feststellungsinteresse. Dieses ist jedes Interesse, wirtschaftlicher, rechtlicher und ideeller Art.
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| Thema | Forum | Letzter Kommentar |
| Negative Feststellungsklage | Wiki | 04.06.2010 19:28 |
| Lesezeichen |
| Stichworte |
| klagearten, verwaltungsrecht, zivilrecht |
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