| Themen/Artikel-Optionen | Thema durchsuchen | |||||||||
|
| Zum Artikel | Diskussion | Bearbeiten | Versionen |
| Eigenen Artikel verfassen FamilienrechtDas deutsche Familienrecht ist Teil des allgemeinen Zivilrechts und somit im BGB zu finden. Das Rechtsgebiet ist dafür zuständig, dass die einzelnen Rechtsverhältnisse innerhalb der Familie geregelt werden. Es beschäftigt sich dabei unter anderem mit der Entstehung dieser speziellen rechtlichen Verhältnisse. Nach dem Familienrecht können diese Rechtsverhältnisse durch Verwandtschaft, Lebenspartnerschaft oder durch die Ehe entstehen. Das Familienrecht regelt zudem, dass sämtliche Rechtsprobleme vor dem Familiengericht zu klären sind. Dabei besteht die Besonderheit, dass kein Anwaltszwang herrscht. Allerdings ist einem Laien, aufgrund des sehr komplexen Rechtsgebietes, zu raten einen Rechtsanwalt zu kontaktieren, um so die bestmögliche Entscheidung durch den Richter zu bekommen. Häufig kommt das Familienrecht in Verbindung mit dem Minderjährigenrecht in Betracht. In diesen Fällen schützt das Rechtsgebiet besonders den Minderjährigen, vor später nicht mehr korrigierbaren Verfügungen.
|
| Lesezeichen |
| Stichworte |
| familiengericht, lebenspartnerschaft |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios