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| Eigenen Artikel verfassen FamiliengerichtDas Familiengericht ist entgegen mancher Vorstellung kein eigenständiges Gericht. Es ist vielmehr eine Abteilung innerhalb des Amtsgerichtes. Großer Unterschied zu den anderen „Gerichten“ ist, dass eine Entscheidung eines Familiengerichtes lediglich durch ein Beschluss ergeht und nicht durch ein sonst gewöhnliches Urteil. Das Familiengericht ist ausschließlich für familienrechtliche Problem zuständig. Bei der Entscheidungsfindung ist in der Regel ein Einzelrichter zuständig und keine weiteren Schöffen. Eine Anwaltspflicht besteht in der ersten Instanz nicht, allerdings ist es ratsam sich von einem Anwalt vertreten zu lassen. Ein Anwaltszwang besteht erst bei dem Familiensenat, der die nächst höhere Instanz ist.
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| familienrecht, zivilprozess, zivilrecht |
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