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Erbschein beantragen


Wo und bei wem kann man einen Erbschein beantragen?

Eigentlich sieht die deutsche Gesetzgebung nicht zwingend vor, dass man nach dem Tod eines Verwandten einen Erbschein beantragen muss, jedoch sieht die Praxis häufig ganz anders aus.

Irgendwann werden alle einmal mit der Tatsache konfrontiert, dass ein nahe stehender Mensch verstirbt und man als Erbe allein zurück bleibt. In diesem Fall gibt es jede Menge Belange zu klären und Formalitäten zu regeln und viele haben in diesem Zusammenhang zwar schon einmal etwas von einem Erbschein gehört, der beantragt werden muss, wissen aber eigentlich nicht so genau darüber Bescheid.

Die deutsche Gesetzgebung sieht nicht vor, dass jeder Erbe auch unbedingt einen Erbschein beantragen muss. Über den Nachlass kann der Erbe in der Regel auch ganz ohne den besagten Schein verfügen. Dafür bedarf es nicht grundsätzlich der Mitwirkung eines Gerichtes. Jedoch können zahlreiche verschiedene Situationen eintreten, die es notwendig machen, doch einen Erbschein zu beantragen. Die unterschiedlichen Situationen können einen Nachweis darüber, dass man tatsächlich der Erbe ist und als solcher in Nachlass-Dingen tätig werden kann, durchaus erforderlich machen. Das ist in der Regel nur mit einem Erbschein möglich. Also muss man letzten Endes doch einen Erbschein beantragen.

Mit diesem Erbschein hält man ein Dokument in den Händen, mit dem die Erbenstellung bescheinigt wird und keine Institution oder Person kann diese Stellung anzweifeln. Beispielsweise muss beim Grundbuchamt ein Nachweis über die Erbfolge geführt werden, wenn sich im Besitz des Verstorbenen auch eine Immobilie befand. Wenn also derart hochwertige Dinge zum Erbe gehören, ist spätestens an dieser Stelle ein Erbschein als wichtiges Dokument über den Anspruch des Erben notwendig, denn dieser Nachweis muss in jedem Fall erbracht werden.

Es gibt verschiedene Situationen in denen ganz sicher ein solcher Schein benötigt wird. Dazu gehört eben erwähnter Fall, wenn ein Grundstück zum Nachlass gehört und nur ein Testament existiert, das lediglich privat schriftlich aufgestellt worden ist. Auch wenn gar kein Testament existiert oder der Inhalt eines solchen nicht eindeutig ist, ist die Notwendigkeit eines Erbscheines gegeben. Für die Ausstellung des Erbscheines zeichnet das Amts- bzw. Nachlass-Gericht am letzten Wohnort des Verstorbenen verantwortlich, ist an dieser Stelle zu beantragen und wird auch dort ausgestellt.


Mitwirkende/Autoren: JuraForum-News, webmaster
Erstellt von JuraForum-News, 13.05.2011, 13:01
Zuletzt editiert von webmaster, 05.09.2011, 11:18
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Stichworte
erbauschlagung, erbschein, erbschein beantragen, erbscheinänderung, gesetzgebung, immobilie, nachlass



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