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Erbschaft


Der Begriff Erbschaft ist eine andere Bezeichnung für den Nachlass. Die Erbschaft besteht aus dem Vermögen des Erblassers, das beim Erbfall als Ganzes auf die Erben übergeht. Unter dem Vermögen des Erblassers in diesem Sinne ist die Gesamtheit der Rechtsverhältnisse des Erblassers im Zeitpunkt des Erbfalles zu verstehen. Zu der Erbschaft gehören daher sowohl die vermögenswerten Rechte des Erblassers als auch seine Schulden. Nicht zur Erbschaft gehören die unvererblichen Rechte und Verbindlichkeiten des Erblassers. Unvererblich sind zum Beispiel grundsätzlich Mitgliedschaftsrechte und Unterhaltsansprüche.


Mitwirkende/Autoren: JuraforumWiki, webmaster, Sebastian
Erstellt von JuraforumWiki, 04.06.2010, 20:28
Zuletzt editiert von webmaster, 05.09.2011, 12:18
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