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| Eigenen Artikel verfassen ErbrechtDas deutsche Erbrecht ist im fünften Teil des BGB zu finden und beginnt mit dem § 1922. Es regelt inhaltlich den Übergang von Vermögen einer Person bei Ihrem Tod, auf die Erben. Dabei kommt sowohl eine gesetzliche-, als auch eine gewillkürte Erbfolge in Betracht. Innerhalb des Erbrechts wird zudem detailliert geregelt, unter welchen Voraussetzungen ein Erbvertrag, ein Vermächtnis oder ein Testament zustande kommt. Aufgrund der sehr detaillierten Regelungen, sollte bei auftretenden Problemen stets ein Rechtsanwalt für Erbrecht zur Hilfe genommen werden. Dieser besitzt das nötige Fachwissen und kann somit bei Rechtsschwierigkeiten eine echte Hilfe darstellen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es inhaltlich um die Erstellung eines Testamentes geht oder um Streitigkeiten über die Erbfolge.
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| Lesezeichen |
| Stichworte |
| erbfolge, erbvertrag, testament, vermächtnis |
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