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Entschädigungsleistungen bei Opfern von Gewalttaten


Opfer von Gewalttaten besitzen einen Anspruch auf Entschädigungsleistungen, sofern der Täter nicht ausfindig gemacht worden konnte oder nach seiner Verurteilung nicht in der Lage ist, ausreichende Schadensersatzleistungen zu tätigen.

Dazu müssen allerdings bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein: Generell können nur dann Entschädigungsleistungen geltend gemacht werden, wenn die Gewalttat in Deutschland stattfand und das Opfer mittels eines vorsätzlichen, rechtswidrigen tätlichen Angriffs gegen sich oder eine andere Person gesundheitliche Beeinträchtigungen zu erleiden hatte. Dies gilt auch bei gesundheitlichen Schäden, die durch Notwehrhandlungen hervorgerufen worden sind. Auch Ausländer mit einem dauerhaften Aufenthalt in Deutschland haben Anspruch auf diese Entschädigungsleistungen.


Mitwirkende/Autoren: JuraforumWiki, webmaster, Sebastian
Erstellt von JuraforumWiki, 03.05.2010, 16:05
Zuletzt editiert von webmaster, 05.09.2011, 11:18
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Stichworte
entschädigungsleistungen, sozialrecht



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