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| Eigenen Artikel verfassen EntgeldfortzahlungDie Entgeldfortzahlung ist in Deutschland im Entgeldfortzahlungsgesetz geregelt. Jede beschäftigte Person hat demnach ein Anspruch im Krankheitsfall auf Lohnfortzahlung von maximal sechs Wochen. Ist dieser Zeitraum verstrichen entfällt der Anspruch auf Entgeldfortzahlung. Der Beschäftigte bekommt danach Krankengeld von der zuständigen Krankenkasse. Die Höhe der Entgeldfortzahlung richtet sich nach dem Verdienst des Beschäftigten. Hierbei wird der Verdienst der letzten zwölf Monate betrachtet. Das Entgeldfortzahlungsgesetz schreibt vor, dass dem Beschäftigten eine Anzeige- und Nachweispflicht trifft. Dies bedeutet, dass der Arbeitnehmer im Krankheitsfall unverzüglich den Arbeitgeber informieren muss. Die Information muss auch die voraussichtliche Dauer der Krankheit mitteilen. Beträgt dabei die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Werktage, dann hat der Arbeitnehmer dieses nachzuweisen. Dies geschieht in der Regel durch ärztliche Atteste. Andere Lohnfortzahlungsregelungen können auch durch Tarifvertrag geregelt werden. Ist dies der Fall, dann geht der Tarifvertrag dem Entgeldfortzahlungsgesetz vor und kann zu abweichenden Regelungen führen.
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| arbeitsrecht, zivilrecht |
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