Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 
JuraForum.de > Wiki > Energieausweis-Pflicht

Themen/Artikel-Optionen Thema durchsuchen
LinkBack
LinkBack URL LinkBack URL
About LinkBacks About LinkBacks
Bookmark & Share
Digg this Thread! Digg this Thread!
Add Thread to del.icio.us Add Thread to del.icio.us
Bookmark in Technorati Bookmark in Technorati
Tweet this thread Tweet this thread
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche

Zum Artikel Diskussion Bearbeiten Versionen
Eigenen Artikel verfassen

Energieausweis-Pflicht


Die Energieausweis–Pflicht besteht für Wohnimmobilien seit dem 1.01.2009. Der Energieausweis informiert über den Energieverbrauch von Wohnhäusern, die vermietet, verpachtet oder verkauft werden sollen. Die grundlegenden Regelungen dafür finden sich in der Energiesparverordnung (EnEV). Die EnEV wurde auf Grundlage der EG-Richtlinie 2002/91/EG (EPBD Energy Performance of Buildings Directive) geschaffen und soll deren Vorgaben in nationales Recht übersetzen.

Sinn und Zweck der Energieausweis-Pflicht
Durch die Energieausweis-Pflicht können potentielle Mieter oder Käufer besser einschätzen, wie hoch der Warmwasser- und Heizungsverbrauch einer Immobilie einzustufen ist. Der Verbrauch auf dem Energieausweis in Form einer Skala von Rot (hoher Verbrauch) bis Grün (niedriger Verbrauch) ausgewiesen. Zudem sind dort Empfehlungen festgehalten, mit welchen Maßnahmen die Energiebilanz der jeweiligen Immobilie verbessert werden kann. Diese sind jedoch nicht verpflichtend umzusetzen, sondern sollen nur Wege zur Verbesserung der Energieeffizienz aufzeigen.

Für wen ist der Energieausweis verpflichtend?
Potentielle Mieter oder Käufer einer Immobilie können im Rahmen der Energieausweis-Pflicht seit dem 1.01.2010 bei Immobilienbesichtigungen die Vorlage des Energieausweises verlangen. Verweigerungen der Auskunftspflicht können mit Bußgeld bestraft werden. Für denkmalgeschützte Immobilien gilt diese Verpflichtung allerdings nicht.

Wer stellt die Energieausweise aus?
In § 21 der EnEV 2009 ist geregelt wer zur Ausstellung eines Energieausweises berechtigt ist. Ausstellungsberechtigt sind beispielsweise Ingenieure, Architekten, Innenarchitekten und bestimmte Handwerksmeister mit Qualifikationen im Energiebereich.


Mitwirkende/Autoren: JuraforumWiki, webmaster, Sebastian
Erstellt von JuraforumWiki, 21.06.2010, 10:01
Zuletzt editiert von webmaster, 05.09.2011, 11:18
0 Kommentare, 5.388 Zugriffe

Lesezeichen

Stichworte
baurecht, energieausweis, energieausweis pflicht, immobilie



Lexikon

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:

Gesetze

© 2003-2013 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2013, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2013, Cracked Egg Studios