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Elterngeld


Eltern deren Kinder ab dem 1.1.2007 geboren sind, besitzen unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Elterngeld.

Das Elterngeld ersetzt das bisherige Erziehungsgeld. Damit soll Eltern eine finanzielle Grundlage gewährt werden, um eine Unterbrechung bzw. Reduzierung der Erwerbstätigkeit aufgrund eines neugeborenen Kindes zu ermöglichen. Der Erhalt dieser Unterstützung wird nur temporär gewährt (12 bis 24 Monate).

Voraussetzung für den Anspruch auf Elterngeld

• wohnhaft bzw. gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland
• Zusammenleben mit dem Kind im selben Haushalt
• Erziehung und Betreuung des Kindes
• Unterbrechung oder Reduzierung der Erwerbstätigkeit
(maximal 30 Stunden pro Woche) wegen der Geburt

Wie lange wird das Elterngeld gewährt?
Wird das Elterngeld gewährt, so erhalten Eltern die ihre Berufstätigkeit unterbrechen beziehungsweise reduzieren (höchstens 30 Stunden wöchentlich) über 12 Monate mindestens 2/3 des Nettoeinkommens (maximal 1800 € monatlich). Sollte auch der Partner wegen der Kindeserziehung seine Berufstätigkeit einschränken, so kann die Gewährung des Elterngeldes in diesem Fall auf die maximale Bezugsdauer von 14 Monaten ausgedehnt werden. Des Weiteren ist es möglich, das Elterngeld auf eine doppelte Bezugsdauer von 28 Monaten zu erweitern. In diesem Fall wird allerdings nur die Hälfte des sonstigen finanziellen Anspruchs pro Monat ausgezahlt.

Erhalten auch arbeitslose Personen Elterngeld?
Auch Eltern, die nicht voll erwerbstätig sind, können Elterngeld erhalten. In diesem Fall wird allerdings nur eine Leistung von 300 € pro Monat gewährt. Bei Beziehung von Sozialleistungen (ALG II etc.) wird das Elterngeld nicht als Einkommen angerechnet. Bei mehreren Kindern im Haushalt erhöht sich der Anspruch um 10% (mindestens allerdings um 75 €).


Mitwirkende/Autoren: JuraforumWiki, webmaster, Sebastian
Erstellt von JuraforumWiki, 03.05.2010, 11:34
Zuletzt editiert von webmaster, 05.09.2011, 11:18
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Stichworte
anspruch, elterngeld, voraussetzungen



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