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| Eigenen Artikel verfassen Elektronischer PressespiegelAls elektronischer Pressespiegel wird ein Pressespiegel auf digitaler Basis bezeichnet. Er beinhaltet in der Regel eine Zusammenfassung von Pressetexten auf digitaler Grundlage, die auf elektronischem Wege übermittelt werden. Hierbei ist jedoch zu beachten dass grundsätzlich die Vervielfältigung und Verbreitung urheberrechtlich geschützten Werken, zu denen auch Zeitungsartikel zählen nicht ohne Zustimmung der Urheber zulässig ist. Eine Ausnahme besteht hierbei für den Pressespiegel nach § 49 Urhebergesetz. Dieser Paragraph wird auch auf elektronische Pressespiegel angewendet. § 9:00 Uhr besetzt bestimmt dabei vor allen, dass sie die Vervielfältigung Verbreitung Zeitungsartikel ein Pressespiegel eine angemessene Vergütung zu entrichten ist.
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