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| Eigenen Artikel verfassen EinzelverbindungsnachweisZur besseren Rechnungskontrolle steht jedermann von dem Anbieter seines Telefonanschlusses ein ungekürzter Einzelverbindungsnachweis für seine Telefonrechnung zu (vgl. § 45 TKG). Der Einzelverbindungsnachweis ermöglicht es einem dabei nachzuvollziehen, welche Rechnungsbeträge auf welche Verbindungen zurückzuführen sind. Der Einzelverbindungsnachweis muss nach § 45e Abs. 2 TKG zudem kostenlos sein. Die Rechnung beziehungsweise der Einzelverbindungsnachweis muss dabei im speziellen die einzelnen Anbieter und zumindest die Gesamthöhe der auf sie entfallenden Rechnungsbeträge ausweisen.
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