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| Eigenen Artikel verfassen EinwilligungInhalt Durch die Einwilligung als Rechtsgutsverzicht (man läßt eine Schädigungshandlung über sich erlaubterweise ergehen) kann die Rechtswidrigkeit und Strafbarkeit einer Handlung entfallen. Dispositionsbefugnis Dazu muss der Einwilligende allerdings die Dispositionsbefugnis über das betroffene Rechtsgut (z.B. wie die körperliche Integrität) inne haben. Einsichts- und Urteilsfähigkeit Außerdem ist nach überwiegender Meinung eine tatsächliche Einsichts- und Urteilsfähigkeit erforderlich. Des Weiteren muss eine Einwilligung auch freiwillig und frei von Willensmängeln sein sowie sich ausdrücklich oder zumindest nach außen irgendwie manifestieren. Kein Sittenverstoß und Kenntnis von der Einwilligung Zuletzt darf auch kein Verstoß gegen die Sitten i.S.d. § 228 StGB vorliegen und der Schädiger muss in Kenntnis und auf Grund der Einwilligung handeln. Exkurs Medizinrecht: Ärztlicher Heileingriff eine Körperverletzung? Es ist seit langem umstritten, ob der ärztliche Heileingriff eine Körperverletzung darstellt, die durch eine Einwilligung gerechtfertigt ist, oder ob von vorneherein schon die Tatbestandsmäßigkeit einer Körperverletzung entfällt, da die Wiederherstellung der Gesundheit keine geschützten Interessen i.S.d. §§ 223, 224 StGB des Patienten verletzt. Nach der Rechtsprechung (BGHSt 11, 111) wird zugunsten des Schutzes der Patienten von einer Tatbestandmäßigkeit der Körperverletzung ausgegangen, die aber durch die Einwilligung gerechtfertigt ist. Dies wird aber nur dann angenommen, wenn im Vorfeld auch eine ordnungsgemäße Aufklärung des Patienten durch den Arzt erfolgte.
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| einwilligung, medizinrecht, rechtsgutverzicht |
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