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Einstweilige Anordnung


Die Einstweilige Anordnung ist unter anderem ein Rechtsmittel im öffentlichen Recht. Sie hat den Sinn dem Antragssteller einen vorläufigen Rechtsschutz zu gewähren. Wichtig ist, dass die einstweilige Anordnung die Entscheidung im Hautverfahren nicht vorweg nehmen darf. Abhängig von der Klage der Hauptsache ist entweder § 80 oder § 123 VwGO einschlägig.

Auch im Zivilprozess gibt es die einstweilige Anordnung. Auch hier ist die einstweilige Anordnung eine Eilentscheidung des Gerichtes, um zu vermeiden, dass Entscheidungen vor ihrer Rechtskraft vollstreckt werden und dadurch rechtswidrige Zustände geschaffen werden.


Mitwirkende/Autoren: JuraforumWiki, webmaster, Sebastian
Erstellt von JuraforumWiki, 02.09.2010, 15:16
Zuletzt editiert von webmaster, 05.09.2011, 11:18
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Stichworte
rechtschutz, verwaltungsprozessrecht, zivilprozessrecht



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