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| Eigenen Artikel verfassen Einstiegsgeld für ErwerbstätigkeitEinstiegsgeld ist eine finanzielle Unterstützungsleistung für Empfänger von ALG-II-Leistungen, welche bei Aufnahme einer geringfügig bezahlten sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit oder im Rahmen einer Existenzgründung gezahlt werden kann. Das Einstiegsgeld wird nur gewährt, wenn die Behörde die Tätigkeit als notwendig zur Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt erachtet. Voraussetzung für den Erhalt von Einstiegsgeld im Rahmen einer Selbständigkeit ist, dass diese nicht nur in Nebenerwerb ausgeübt wird. Nur hauptberufliche Existenzgründungen sind förderungsfähig. Mindestumfang der Wochenarbeitszeit Im Rahmen sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungen ist ein Mindestumfang von 15 Wochenarbeitsstunden erforderlich, um die Kriterien für den Erhalt des Einstiegsgeld zu erfüllen. Höchstförderungsdauer von Einstiegsgeld Einstiegsgeld ist an eine Höchstförderungsdauer von 24 Monaten gebunden, es wird zusätzlich zu den regulären ALG-II-Leistungen gezahlt. Die Behörde entscheidet allerdings nach eigenem Ermessen, in welchem Umfang (Dauer und Höhe) das Einstiegsgeld gewährt wird. Ist die Förderung seitens der Agentur für Arbeit bewilligt worden, so wird normalerweise eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 50% der Regelleistung gezahlt. Befinden sich in der Bedarfsgemeinschaft noch weitere Personen, so erhöht sich dieser Prozentsatz pro Person nochmals um 10%. Mehr als 100% des Regelsatzes werden im Rahmen des Einstiegsgeld ist allerdings nicht bewilligt. BSG zur Eingliederung Erwerbsloser durch selbstständige Tätigkeit BSG, Aktenzeichen B 11b AS 3/05 R, Verkündungsdatum 23.11.2006: Als weitere Eingliederungsleistungen iS des § 16 Abs 2 S 1 SGB II kommen auch Leistungen zur Fortsetzung selbständiger Erwerbstätigkeit in Betracht, wenn sie zur Eingliederung erforderlich sind und die Leistungsempfänger zum Kreis der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen gehören.
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| Einstiegsgeld | Wiki | 03.05.2010 14:40 |
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| Stichworte |
| einstiegsgeld, erwerbstätigkeit, sozialrecht |
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