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Einstiegsgeld


Einstiegsgeld ist eine finanzielle Förderung, welche unabhängig von der Grundsicherung dem Hilfeempfänger ausgezahlt werden kann.

Voraussetzung hierfür ist, dass der Hilfebedürftige eine selbstständige Tätigkeit ausübt, welche zur Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt notwendig ist. Das Einstiegsgeld wird höchstens über einen Zeitraum von 24 Monaten ausgezahlt. Eine gesetzliche Regelung hinsichtlich der Höhe des Einstiegsgeldes besteht nicht.

Höhe des Einstiegsgeldes
Allerdings hat es sich etabliert, dass die Höchstgrenze für diese Geldleistung ungefähr an die Höhe des Arbeitslosengeldes II angepasst ist. Ein genereller Anspruch auf Einstiegsgeld besteht allerdings nicht. Die Behörde entscheidet nach Ermessensspielraum über die Bewilligung und des Weiteren über die Auszahlungshöhe der Unterstützungsleistungen. Hierbei ist das Amt allerdings dazu verpflichtet, vor dem Hintergrund sachlicher Maßstäbe den Einzelfall zu prüfen. Hierbei steht vor allem die Frage im Mittelpunkt, ob durch diese ständige Tätigkeit eine Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt erfolgen kann.


Mitwirkende/Autoren: JuraforumWiki, webmaster, Sebastian
Erstellt von JuraforumWiki, 03.05.2010, 14:40
Zuletzt editiert von webmaster, 05.09.2011, 11:18
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Stichworte
einstiegsgeld, sozialrecht



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