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| Eigenen Artikel verfassen Einstellungszuschuss bei NeugründungenDer Einstellungszuschuss ist eine finanzielle Förderleistung für Arbeitgeber, welche sich dazu entschließen, zuvor arbeitslose Personen in ein unbefristetes sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis einzustellen. Die Förderungshöchstdauer liegt bei 12 Monaten und beträgt 50% des Arbeitsentgelts. Voraussetzungen für den Einstellungszuschuss Eine Förderung wird allerdings nur Unternehmern gewährt, deren Existenzgründung nicht länger als zwei Jahre zurückliegt. Eine Bezuschussung für mehr als zwei Arbeitnehmer ist unzulässig. Des Weiteren darf der Arbeitgeber bei Antragstellung nicht mehr als fünf Personen beschäftigen. Bestimmte Industriebereiche (zum Beispiel Schiffbau oder Kohle) sind nicht förderungsfähig. Eine Förderung durch den Einstellungszuschuss ist außerdem unmöglich, wenn der Arbeitnehmer schon mithilfe eines anderen gesetzlichen Lohnkostenzuschusses unterstützt wird.
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| Stichworte |
| einstellungszuschuss, neugründung, sozialrecht |
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