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Einschreiben, notwendig?


In Deutschland herrscht die Mentalität, dass immer mehr Bürger, rechtserhebliche Post per Einschreiben verschicken. Sie sind der Meinung, dass der Brief als zugestellt gilt und der Empfänger sich durch die Zustellung nicht darauf berufen kann, dass der Brief nicht wirksam zugegangen ist.

Diese Betrachtungsweise ist leider falsch. Mithilfe eines Einschreibens verdienen die Deutsche Post Unsummen an Geld. Schließlich kostet ein Einschreiben 4,40€. Ein Brief per Einschreiben ist allerdings keine sichere Zustellungsmethode, denn angenommen der Empfänger befindet sich nicht zuhause, dann erhält dieser lediglich ein Abholschein bei der Post. Es besteht die Möglichkeit, dass der vermeintliche Empfänger den Brief gar nicht abholt und so keinesfalls im Besitz des Briefes kommt. Ist dies der Fall, liegt keine wirksame Zustellung vor.

Darüber hinaus sollte man wissen, dass für den Fall, dass der Brief dennoch empfangen oder abgeholt wird, nur der Beweise vorliegt, das der Brief zugegangen ist. Dabei stellt sich das Problem, dass nur die Zustellung bewiesen ist, allerdings nicht der Inhalt des Briefes. So besteht die Gefahr, dass der Empfänger den Inhalt des Briefes bestreiten kann.
Allein die Zustellung ist hier kein Beweis über den Briefinhalt.

Es besteht allerdings eine andere Möglichkeit einen Brief als sicher samt des Inhaltes zugehen zu lassen. Zum einen können Sie rechtsehrbliche Briefe, wie zum Beispiel eine Mietminderung oder Kündigung mithilfe eines Gerichtsvollziehers zustellen lassen oder einen Boten den Brief übergeben lassen. Beim Boten müssen Sie darauf achten, dass der Bote auch in Kenntnis des Inhaltes des Briefes ist, um später auch als Zeuge aussagen zu können.


Mitwirkende/Autoren: JuraforumWiki, webmaster, Sebastian
Erstellt von JuraforumWiki, 19.08.2010, 11:33
Zuletzt editiert von webmaster, 05.09.2011, 11:18
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Stichworte
einschreiben, zivilrecht, zugang willenserklärungen



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