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| Eigenen Artikel verfassen EingliederungszuschüsseEingliederungszuschüsse dienen dazu, ansonsten schwer vermittelbaren arbeitslosen Personen, bessere Möglichkeiten auf die Eingliederung in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Zu diesem Personenkreis gehören unter anderem Schwerbehinderte oder ältere Arbeitnehmer. Die Eingliederungszuschüsse werden an Arbeitgeber gezahlt, die Arbeitsplätze für diesen Personenkreis schaffen. Grundlagen zur Beantragung von Eingliederungszuschüssen Voraussetzung für die Bezuschussung ist allerdings, dass die geschaffene Tätigkeit sozialversicherungspflichtig ist und über einen Mindestumfang von 15 Stunden durchgeführt wird. Löst der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis vorzeitig innerhalb des Förderzeitraums, so muss dieser eine Teilrückzahlung der Zuschüsse veranlassen. Dies gilt natürlich nicht für beendigte Arbeitsverhältnisse, welche der Arbeitnehmer selbst zu verantworten hat (z.B. Renteneintritt). Die Arbeitnehmer können Eingliederungszuschüsse von höchstens 50% des Arbeitsentgeltes erwarten. Bei Einstellung von behinderten Arbeitnehmern erhöht sich dieser Satz auf höchstens 70%. Grundsätzlich ist die Bezuschussung auf 12 Monate begrenzt, allerdings kann bei Schwerbehinderten Personen dieser Zeitraum bis auf 24 Monate ausgedehnt werden. Für Arbeitnehmer, welche das 50. Lebensjahr überschritten haben, kann die Verweildauer auf bis zu 36 Monate ausgedehnt werden. Bei Überschreiten des 55. Lebensjahres sind sogar bis zu 96 Monate möglich. Dies geht allerdings einher mit einer Verringerung der Förderleistung. BSG zur rechtzeitigen Beantragung von Eingliederungszuschüssen BSG, Aktenzeichen B 7a AL 20/05 R, Verkündungsdatum 06.04.2006: 1. Bei Eingliederungszuschüssen nach §§ 217ff SGB 3 ist der Antrag rechtzeitig, wenn er vor Beginn des Arbeitsverhältnisses gestellt ist. 2. Eine Minderleistung als Voraussetzung der Förderungsbedürftigkeit eines Arbeitnehmers ist typisierend anzunehmen, wenn der Arbeitnehmer zu den gesetzlich erfassten besonderen Personengruppen gehört.
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| Stichworte |
| eingliederungszusschüsse, sozialrecht |
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