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| Eigenen Artikel verfassen EigenheimzulageEine Eigenheimzulage ist eine zweckbestimmte Subvention des Staates. Mithilfe dieser soll die Errichtung von selbstgenutztem Wohnungseigentum gefördert werden. Sie dient zum einen als Finanzierungshilfe zum anderen, auch als Anreiz zum Wohnungseigentum. In Deutschland wurde die Eigenheimzulage abgeschaffen und wird dementsprechend seit dem 1. Januar 2006 nicht mehr genehmigt. Personen die vor dem 1. Januar 2006 eine Eigenheimzulage gewährt bekommen hatten, bekommen diese jedoch weiterhin. Dabei ist jedoch der Gewährungszeitpunkt entscheidend. Liegt dieser vor dem 1. Januar 2004 beträgt die Eigenheimzulage 5% des Anschaffungspreises. Würde die Eigenheimzulage danach bewilligt beträgt sie 1% des Anschaffungspreises.
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| Stichworte |
| baurecht, öffentliches recht, subventionen |
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