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| Eigenen Artikel verfassen EhezeitDie Bestimmung der Ehezeit ist besonders wichtig für die Berechnung des Versorgungsausgleiches im Falle einer Scheidung. Je länger die Ehe bestanden hat, desto größer ist dieser Ausgleich. Die Ehezeit nach § 3 des Versorgungsausgleichsgesetzes beginnt mit dem 1. Tag des Monats, in dem die Ehe geschlossen wurde und endet am letzten Tag des Monats vor Zustellung des Scheidungsantrags an den Ehegatten, § 3 Abs. 1 Versorgungsausgleichsgesetz.
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| Stichworte |
| familienrecht, zivilrecht |
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