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Ehezeit


Die Bestimmung der Ehezeit ist besonders wichtig für die Berechnung des Versorgungsausgleiches im Falle einer Scheidung. Je länger die Ehe bestanden hat, desto größer ist dieser Ausgleich.

Die Ehezeit berechnet sich, indem die Zeit vom Beginns des Monates, indem die Ehe geschlossen worden ist, bis hin zum Ende des Monats, in dem die Rechtshängigkeit des Antrages auf Scheidung eingetreten ist. Rechtshängigkeit in dem Sinne bedeutet, dass das Gericht den Scheidungsantrag dem anderen Ehegatten förmlich zustellt. Ist dies geschehen, spricht man auch vom „Endpunkt“, welcher dann das Ende der Ehezeit bedeutet.


Mitwirkende/Autoren: JuraforumWiki, webmaster
Erstellt von JuraforumWiki, 03.12.2010, 10:13
Zuletzt editiert von webmaster, 05.09.2011, 11:18
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Stichworte
familienrecht, zivilrecht



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