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Ehemündigkeit


Um in Deutschland heiraten zu können, ist es erforderlich, dass die zukünftigen Eheleute ehemündig sind. Die Ehemündigkeit ist die Fähigkeit in Deutschland rechtswirksam eine Ehe eingehen zu dürfen. In der Regel ist dies mit Eintritt des 18. Lebensjahres der Fall. Ziel soll durch die Regelung sein, dass die betroffenen Personen eine gewisse Reife besitzen und sie vor vermeintlichen Nachteilen, die durch die Ehe entstehen können, zu schützen.

Unter zwei Voraussetzungen besteht allerdings die Möglichkeit schon im Alter von 16. Jahren zu heiraten. § 1303 BGB ist dabei zu beachten. Es ist erforderlich, dass mindestens ein Partner bereits das 18. Lebensjahr erreicht hat und das Familiengericht der der Ehe zustimmt. Dabei prüft das Familiengericht genau, ob Anhaltspunkte vorliegen, die gegen eine Ehe sprechen könnten. Unter anderem werden die Vermögensverhältnisse der einzelnen Personen detailliert untersucht.


Mitwirkende/Autoren: JuraforumWiki, webmaster
Erstellt von JuraforumWiki, 31.08.2011, 14:29
Zuletzt editiert von webmaster, 05.09.2011, 11:18
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Stichworte
familienrecht, zivilrecht



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