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| Eigenen Artikel verfassen E-Mail-Nutzung am ArbeitsplatzProblematisch ist die E-Mail-Nutzung am Arbeitsplatz für private Zwecke. Hat ein Arbeitnehmer Zugriff auf das Internet an seinem Arbeitsplatz, kann ihm natürlich ausdrücklich durch den Arbeitgeber gestattet werden, diesen Internetzugang auch privat zu nutzen, insbesondere zum herunterladen seiner privaten E-Mails. Diese Zustimmung kann auch konkludent, das heißt durch stillschweigende Willenserklärung, erteilt werden, wenn der Arbeitgeber die private Nutzung des Internets zur Überprüfung seiner privaten E-Mails über längere Zeit gegenüber dem Arbeitnehmer in Kenntnis dieser Tatsache geduldet hat. Man spricht juristisch hierbei von einer so genannten „betrieblichen Übung“. Bei einer Duldung über einen Zeitraum von rund 3-6 Monaten kann hiervon auszugehen sein. Es kann jedoch auch die private E-Mail-Nutzung am Arbeitsplatz ausdrücklich durch den Arbeitgeber verboten werden. Der Arbeitnehmer hat also grundsätzlich keinen Anspruch auf private Nutzung seines Dienst-PCs für seine privaten E-Mails. Datenschutzrechtlich hat der Arbeitgeber im Falle der privaten Nutzung des E-Mail-Verkehrs kein Einsichtsrechts in die privaten E-Mails.
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