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Düsseldorfer Tabelle


Die Düsseldorfer Tabelle ist eine in regelmäßigen Abständen überarbeiteten Tabelle zur Berechnung der Höhe des Unterhaltes für Kinder und für Ehegatten.
Sie wurde erstmals 1962 am Landgericht Düsseldorf entwickelt und wird seither von den Gerichten angewandt. Die Tabelle ist zwar nicht rechtsverbindlich, wird aber maßgeblich als Grundlage in Unterhaltsverfahren angewendet.

Die Tabelle wird zusätzlich noch von weiteren Unterhaltslinien ergänzt. Beides dient der Konkretisierung der Unterhaltsvorschriften und damit verbundenen Pauschalisierung der im Einzelfall relevanten Unterhaltsbeträge.

Die Bekannteste Unterhaltslinie ist die Berliner Tabelle. Diese findet dann Anwendung, sobald beide Unterhaltspartner im Beitrittsgebiet Berlin wohnen. Im Unterschied zur Düsseldorfer Tabelle unterscheidet sich die Berliner Tabelle dadurch, dass unterhalb der niedrigsten Einkommensgruppe zusätzlich noch zwei weitere darunter liegenden Einkommensgruppen besitzt.
Gerade die Berliner Tabelle, als besonders ausgearbeitete Unterhaltsrichtlinie soll dazu dienen, die Rechtsanwendung der Düsseldorfer Tabelle im gesamten Bundesgebiet zu vereinheitlichen.

Oberstes Ziel der Düsseldorfer Tabelle ist vor allem die Gerechtigkeit. Die Tabelle standardisiert die Unterhalthöhe abhängig vom Einkommen. Damit macht es keinen Unterschied mehr, wo sich der Unterhaltspflichtige befindet.

Düsseldorfer Tabelle 01.01.2010:
http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/07...01_01_2010.pdf

Mitwirkende/Autoren: JuraforumWiki, webmaster, Sebastian
Erstellt von JuraforumWiki, 06.05.2010, 12:12
Zuletzt editiert von webmaster, 05.09.2011, 11:18
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Stichworte
berliner tabelle, düsseldorfer tabelle, unterhalt, unterhaltsanspruch, unterhaltshöhe



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